Wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eine Feuerstätte wie z. B. einen Kombiwasserheizer, einen Kamineinsatz, - Kachel- oder Kaminofen etc. haben, beachten Sie bitte folgendes:
Alle Feuerstätten mit Rauchfanganschluss benötigen ausreichend Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, um eine einwandfreie Verbrennung zu gewährleisten.
Ist dies nicht möglich, so ist über wärmegedämmte Luftleitungen die Verbrennungsluft vom Freien zuzuführen.
Ausgenommen bei Passiv und Niedrigenergie Häusern, strömt die Luft im Messstelle für Allgemeinen in genügender Menge durch Fugen in Fenster und Türen oder durch Lüftungsöffnungen in die Aufstellräume der Feuerstätten.
Doch immer häufiger werden in Verbindung mit Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen Fenster mit besonderer Dichtung eingebaut. Die Fenster werden auch nachträglich mit elastischem Material oder auf andere Weise abgedichtet. Dadurch strömt weniger Luft als vorher in die Räume. Eine Feuerstätte mit Fanganschluss funktioniert dann nicht mehr richtig.
Der gleichzeitige Betrieb von Abluftventilatoren und Feuerstätten, ist nicht zulässig, wenn nicht auf andere Art, für ausreichend Verbrennungsluft gesorgt wird.
Ventilatoren sind so zu steuern, dass sie nicht in Betrieb gehen können, wenn eine Feuerstätte in Betrieb ist.
Bei Feuerstätten die elektrisch gesteuert werden, kann dies durch eine elektrische Verriegelung erfolgen. Ihr Wohlbefinden kann beeinträchtigt und unter Umständen sogar Ihre Gesundheit und Leben gefährdet sein.
Deshalb:
Wenn die Absicht besteht, Fenster mit besonderer Dichtung einzubauen oder nachträglich abzudichten, der Einbau von Abluftventilatoren geplant ist, sollten Sie vor dem Einbau von Dunstabzugshauben welche nicht im Umluftbetrieb betrieben werden, sowie Abluftventilatoren im Bad und WC ist es ratsam, dies mit Ihrem Rauchfangkehrer abzusprechen.
Ihr Rauchfangkehrer ist der geschulte Fachmann, er kann Ihnen sagen, was bei dichten Fenstern und Türen zu beachten ist. |