Gasfeuerstätten

Gasgerät ist nicht gleich Gasgerät, wir unterscheiden:
-) Brennwertgerät
-) Gas-Wärmezentrum
-) Heizkessel mit Gebläsebrenner mit / ohne Warmwasserbereitung
-) Spezialheizkessel mit / ohne Warmwasserbereitung
-) Umlaufwasserheizer und Kombiwasserheizer
-) Vorrats-Wasserheizer
-) Durchlauf-Wasserheizer
-) Gas-Einzelofen
-) NEU – Absorptionskaltwassersatz GA-ACF (Wasser – Ammoniak) „High Effiency“ So wird dem Wasser „heiß und kalt“!
-) BHKW Kraft-Wärme-Koppelung
-) Brennstoffzelle

Bevor Sie eine Gasheizung installieren lassen, sollten Sie sich von Ihrem Rauchfangkehrer über die verschiedenen Möglichkeiten der Abgasführung informieren!
Funktionstüchtige Rauchfänge im Haus steigern den Verkaufswert insbesondere bei älteren Häusern.
Bei Erdgasanschluss wird sich Ihr Installateur mit dem Rauchfangkehrer abstimmen (Vorbefund). Gasanlagen, - Gasgeräte sind auch beim Austausch, Anzeigepflichtig!
Flüssiggasanlagen unterliegen einer Bewilligungspflicht durch die Baubehörde, im weiteren ist wie beim Erdgasanschluss vorzugehen.
Im Sinne des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und Ihrer Sicherheit, wird nach Fertigstellung, die Gasfeuerstätte und die Abgasführung durch den Rauchfangkehrer überprüft und ein Befund (Endbefund) ausgestellt.

 

© Fa. Wilhelm Geignetter, 2344 Ma. Enzersdorf, Gabrielerstraße 53, 02236-22544